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M. Lindauer.
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- 18. Februar 2019 um 22:39 Uhr#248923. August 2019 um 16:19 Uhr#2655
M. LindauerAdministratorZum 01.07.2019 haben wir mit der BKK Mobil Oil eine Nachtragsvereinbarung zum Vertrag gem. § 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Groß- und Kleinorthopädie geschlossen.
Mit der Nachtragsvereinbarung wurden die Produktgruppen 17, 24 sowie 37 in den bestehenden Vertrag überführt.
Neu aufgenommen wurden die Hilfsmittel zur Narbenkompressionsversorgung sowie die Versorgung mit Prothesen der unteren Extremitäten, Brust- und Armprothesen – Anlage 5 –
Sollten Sie eine dieser beiden Versorgungen, also Hilfsmittel zur Narbenkompression oder Prothesen, zukünftig vornehmen wollen, (dann und nur dann) müssen Sie die beiliegende Anerkenntniserklärung unterzeichnet zurückschicken.In allen anderen Fällen werden die Vertragspartnerschaften zum 01.07. kassenseitig in den neuen Vertrag überführt.
Wenn Sie dem Vertrag erstmalig beitreten wollen, nutzen Sie bitte die Anerkenntniserklärung für den Vertrag mit den entsprechenden PG.
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M. LindauerAdministratorMit der Nachtragsvereinbarung vom 01.07.2019 wurden die Produktgruppen 17, 24 sowie 37 in den besthenden Vertrag überführt.
Neu aufgenommen wurden die Hilfsmittel zur Narbenkompressionsversorgung sowie die Versorgung mit Prothesen der unteren Extremitäten, Brust- und Armprothesen – Anlage 5 –
Sollten Sie eine dieser beiden Versorgungen, also Hilfsmittel zur Narbenkompression oder Prothesen, zukünftig vornehmen wollen, (dann und nur dann) müssen Sie die beiliegende Anerkenntniserklärung unterzeichnet zurückschicken.In allen anderen Fällen ist kein neuer Vertragsbeitritt erforderlich!
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