KH-Newsletter 12 :
Fristablauf für die Stundung Sozialversicherungsbeiträge ist 24.03.2020 – 24:00 Uhr.
Zur Stundung ist ein formloser Antrag bei der Einzugsstelle der jeweiligen Sozialversicherungsbeiträge für die Mitarbeiter erforderlich. Einzugsstelle ist die jeweilige Krankenkasse.
Beim der Anzeige / Beantragung von Kurzarbeitergeld verzichtet die Agentur für arbeit bis auf weiteres auf das schriftliche Einverständnis mit Unterschrift der betroffenen Mitarbeiter. Der Arbeitgeber muss aber einen Vermerk beifügen, das der jeweilige Mitarbeiter zugestimmt hat.
Dieses Thema wurde geändert vor 3 Jahren, 11 Monaten von Paul R..
Dieses Thema wurde geändert vor 3 Jahren, 11 Monaten von Paul R..
Dieses Thema wurde geändert vor 3 Jahren, 11 Monaten von M. Lindauer.