Corona-Infos der Kreishandwerkerschaft vom 23.03.2021
– Verlängerung Corona Lockdown bis zum 18.04.2021
– Es gibt weitere Kontaktbeschränkungeng
– In Kommunen mit einer Inzidenz > 100 gibt es ggf. weitere Einschränkungen
– Harter Lockdown über Ostern: 01. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 sollen zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April 2021 verbunden werden („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“).
– Geschäfte und Betriebe sollen von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag geschlossen bleiben.
– Unternehmen sollen nicht produzieren, zur Arbeit darf nur gehen, wer absolut systemrelevant ist.
– Stand 24.03.2021: Osterruhe wird zurückgezogen
Weitere und insbesondere konkrete Informationen zur angekündigten neuen niedersächsischen Corona-Verordnung folgen, sobald diese vorliegen.