Verfasste Forenbeiträge
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M. LindauerAdministratorInfo der DAK zu eKV für die PG 17 ab 01.10.2020:
Einreichen von eKV nur mit den GWQ-Konditionen für die PG 17 ab 01.10.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
Leistungserbringer, die an dem GWQ-Vertrag zur PG 17 teilnehmen, müssen im elektronischen Kostenvoranschlagsverfahren (eKV) ausschließlich die Konditionen des GWQ-Vertrags verwenden.
Das betrifft insbesondere die Verwendung der Hilfsmittel-Kennzeichen gemäß GWQ-Vertrag. Dort sind z.B. Folgeversorgungen anders geregelt als in den vdek-Verträgen.
eKV mit falschen Konditionen werden vom MIP-System nicht zur Verarbeitung angenommen und müssen korrigiert erneut eingereicht werden………………………….
M. LindauerAdministratorNeuer Vertrag PG 17 ab 01.10.2020
Wer dem Vertrag beitreten möchte schickt bitte die ausgefüllte Anerkenntsiserkläung an die Orthopädie-Schuhtechnik Dienstleistungsgesellschaft NRW
Orthopädie-Schuhtechnik Dienstleistungsgesellschaft mbH Nordrhein-Westfalen
Klosterstraße 73-75 · 40211 Düsseldorf
Tel. 02 11 · 175 23 95 0
Fax 02 11 · 175 23 95 9
e-Mail: info@os-nrw.de- Diese Antwort wurde geändert vor 3 Jahren, 5 Monaten von
M. Lindauer.
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M. LindauerAdministratorPreisliste Festbeträge PG 17
Verminderte Mehrwetsteuer vom 01.07.2020 bis 31.12.2020
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M. LindauerAdministratorPreisliste Festbeträge PG 08
Verminderte Mehrwetsteuer vom 01.07.2020 bis 31.12.2020
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M. LindauerAdministratorFormblätter zum hkk OT-Vertrag vom 01.08.2020
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M. LindauerAdministratorhkk OT Vertrag ab 01.08.2020
Enthalten sind hier auch die Regelungen und Preislisten PG05, PG08, PG17, PG23, PG24 usw.
Zum Vertragbeitritt ist die ausgefüllte Anerkenntniserklärung an die Geschäftstelle oder direkt an die Innung NRW zu senden.
- Diese Antwort wurde geändert vor 3 Jahren, 8 Monaten von
M. Lindauer.
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M. LindauerAdministratorHallo Matthias, das hört sich gut an ich habe immer großes Interesse an unterstützender Software die einem das Leben beim QM erleichtert.
M. LindauerAdministratorInfo von der DAK zur befristeten Senkung der Umsatzsteuer in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020:
Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen haben einen gemeinsamen FAQ-Katalog zur Umsetzung der befristeten Umsatzsteuer-Senkung im Abrechnungsverfahren veröffentlicht:
Link zu den Hilfsmittelinfos des vdekHilfsmittelinfos des vdek
Dieser Katalog wird fortgeschrieben, sobald sich Änderungs- oder Ergänzungsbedarf ergibt.
Die wesentlichen Aussagen sind:
Genehmigungen werden mit dem Kennzeichen „volle MwSt“ oder „ermäßigte MwSt“ ausgesprochen. Sie behalten also auch bei Änderung des MwSt-Satzes ihre Gültigkeit und können nach der Leistungserbringung mit dem jeweils aktuellen MwSt-Satz abgerechnet werden.
Bei der Abrechnung ist der zum Zeitpunkt der Auslieferung des Hilfsmittels gültige MwSt-Satz abzurechnen.
Im Falle von abweichenden Bewertungen seitens der zuständigen Finanzbehörde können ggf. nachträglich Korrekturen vorgenommen werden.
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M. LindauerAdministratorNachtrag PG 05 und 23 zum 01.04.2020:
1. Aufhebung der Vertragsvereinbarung PG 05 und 23 vom 01.05.2015
2. Regelungen zur Retaxierung für die PG 05, 23 und 24
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M. LindauerAdministratorspectrumK PG 17 Änderungsvereinbarung und Preise ab 01.04.2020
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M. LindauerAdministratorIKK Classic Änderungen PG17, 23 und 24 ab 01.04.2020
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M. LindauerAdministratorNachtragsvereinbarung mit der DAK – neue Preise PG31 ab 01.07.2020
- Diese Antwort wurde geändert vor 3 Jahren, 5 Monaten von
M. Lindauer.
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M. LindauerAdministratorDiese Empfehlung gilt insbesondere für Firmen, die Corona-Soforthilfen in Anspruch genommen haben (z.B. Sofothilfe, Förderkredit, Kurzarbeit, SozVS-Stundungen o.ä.).
5. Mai 2020 um 1:07 Uhrals Antwort auf:Verträge und deren Bestandteile auf Machbarkeit überprüfen!#3268
M. LindauerAdministratorHallo Kollegen,
Ihr habt natürlich Recht, aber ändern wird sich nur etwas, wenn ein größerer Teil der OST diese Verträge nicht unterschreibt.Was ich mich Frage, ist wie eine komplette Absetzung bei erbrachter Leistung mit dem BGB zu vereinbaren ist, wenn der Leistungserbringer die längere Lieferzeit nicht schuldhaft herbeigeführt hat?
… und ob nicht die Krankenkasse bei Genehmigung auf die Lieferfrist hinweisen muss, sofern wir im Angebot keinen Liefertermin zusichern?Wir dokumentieren auf jeden Fall alles, was zur Verzögerungen bei der Lieferung führt und würden gegen eine Kürzung Einspruch erheben und bei zahlungsverweigerung durch den Kostenträger notfalls auch klagen.
Auf jeden Fall gibt es zu diesem Thema noch viel Diskussionsbedarf. Daher finde ich das Thema sollte bei der nächsten Innungsversammlung nochmal auggegriffen werden.
Herzliche Grüße
Michael Lindauer- Diese Antwort wurde geändert vor 3 Jahren, 5 Monaten von
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