Verfasste Forenbeiträge
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M. LindauerAdministratorHenrik Erler wurde zum Innungs-Obermeister gewählt.
Matthias Horstmann wurde zum stellv. Innungs-Obermeister gewählt.
M. LindauerAdministratorProtokoll der Innungsversammlung vom 24.11.2021 in Walsrode
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M. LindauerAdministratorProtokoll der Innungsversammlung am 24.11.2021 in Walsrode.
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M. LindauerAdministratorEinladung und Tagesordnung zur
Innungsversammlung am Mittwoch, den 15. Juni 2022, ab 15.00 Uhr,
im Hotel Forellenhof, Hunzingen 3, 29664 WalsrodeUm Anmeldung oder Absage bis zum 10. Juni 2022 wird gebeten.
Bitte Tagesornungspunkt 4 beachten:
Nachwahl
a. Obermeister
b. stellv. ObermeisterDie Nachwahl ist notwendig weil der bisherige Innungsobermeister Herr Lars Meyer aus persönlichen Gründen sein Amt als Obermeister für die Innung für Orthopädie-Schuhtechnik Braunschweig-Lüneburg-Stade niedergelegt hat.
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M. LindauerAdministrator3G-Pflicht am Arbeitsplatz
Wenngleich die bundesweite 3G-Pflicht am Arbeitsplatz entfallen ist, schreibt die Niedersächsische Corona-Verordnung für bestimmte Bereiche eine tägliche Testung auf Basis eines Testkonzepts vor (sofern kein gültiger Impf- oder Genesenennachweis erbracht wird). Dies gilt u. a. für die Bereiche Gastronomie und körpernahe Dienstleistungen.Corona-Arbeitsschutzverordnung
Angesichts der hohen Infektionszahlen wurde die Arbeitsschutzverordnung überarbeitet und verlängert. Unternehmen müssen die erforderlichen Schutzmaßnahmen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nunmehr selbst im betrieblichen Hygienekonzept festschreiben und umsetzen.Damit erhalten Unternehmen bei der künftigen Festlegung der Maßnahmen mehr Spielraum, da die Schutzmaßnahmen nun nicht mehr unmittelbar in der Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben sind, sondern unter Berücksichtigung des örtlichen Infektionsgeschehens und der tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren festgelegt werden können.
M. LindauerAdministratorErgänzung Corona-Verordnung in der Lesefassung und Coronaverordnung kompakt vom 25.08.2021
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M. LindauerAdministratorErgänzung Stufenplan Niedersachsen mit Stufe 0 (7 Tage-Inzidenz <10)
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M. LindauerAdministratorKomentar zur Impfpriorisierung in Niedersachsen:
In anderen Bundesländern ist eine frühere, priorisierte Impfung von Mitarbeitern aus Berufen mit körpernahen Doieslleistungen möglich – Niedersachsen hängt da wieder mal hinterher 🙁
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch Institut hat in einer Empfehlung zur COVID-19-Impfung vom 29.01.2021 unter Punkt 10.2.2 zu Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Pflege sowie anderen in Pflegeeinrichtungen Tätigen unter anderem festgestellt, dass das SARS-CoV-2-Infektionsrisiko von Menschen, die in der Pflege tätig sind, in Relation zur Normalbevölkerung deutlich erhöht ist. Dazu gehörten auch andere mit der Versorgung von Patienten befasste Berufsgruppen.
In der Begründung zur Verordnung findet sich folgender Wortlaut: „zu den Personen, die in den unter Absatz 1 Nummer 2 fallenden Einrichtungen tätig sind, können insbesondere
• Ärztinnen und Ärzte,
• Pflegekräfte,
• ….
• Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern,
• ….
zählen.“Meine Meinung zu dem Thema: Das Problem ist, wir sind als Orthopädie-Schuhmacher in der öffentlichen Wahrnehmung und insbesondere in der Wahrnehmung der Politik leider immer noch nicht den Sanitätshäusern gleichgestellt. Da müssten unsere Berufsverbände und Innungen viel öfter und vehementer drauf hinweisen.
Michael Lindauer
M. LindauerAdministratorVerfahrensanleitung GWQ Stand 08.12.2020
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M. LindauerAdministratorAänderungen im GWQ Vertrag Anlage A40 – PG17 und A15 – PG23:
1. Änderungen im GWQ-Vertrag zur Anlage A40 – PG 17
Folgende Änderungen in § 8 der Anlage A40 zur PG 17 (Vertragspreise/Festbeträge) wurden vorgenommen:
a. Für eine eindeutige Abgrenzung zur Position 17.99.99.2018 – Eingriff wird für den Zusatz 17.99.99.2054 – Horizontaler / vertikaler Eingriff Hosenteil folgender Hinweis ergänzt: „nur bei lymphatischen Versorgungen in Flachstricktechnik abrechenbar“
b. Die Zuordnung der Präqualifizierungsbereiche wird gemäß den Vorgaben des GKV – Spitzenverbandes für folgende Untergruppen korrigiert:
▪ für die 17.10.01. sowie 17.10.03. bis 17.10.09. von 17C auf 17B
▪ für 17.17.02. von 17D auf 17Bc. Für die folgenden Positionen wird das Leistungskennzeichen 01 (Reparatur) auf 05 (Zusatz) korrigiert:
▪ Position 17.99.99.9997 – Mehraufwand für OP und/oder besondere hygienische Anforderungen (max. 3 x je Versorgungfall)
▪ Position 17.99.99.9998 – Kalkulationsschema für individuelle Kalkulationen
▪ Position 17.99.99.9999 – Hausbesuch
2. Anpassungen im GWQ-Vertrag zur Anlage A15 – PG23 OrthesenIn § 8 Abs. 3 der Anlage A15 zur PG 23 „Orthesen“ (Vertragspreise) wird für die Hilfsmittel 23.04.04.2 „Rahmenorthesen (OA Orthesen) zur Entlastung und Stabilisierung des Kniegelenkes, Restkauf bei Dauerversorgung“ und die Position 23.04.03.3 „Rahmenorthesen zur Führung und Stabilisierung des Kniegelenkes mit Extensions-/Flexionsbegrenzung, Restkauf bei Dauernutzung“ das LKZ „00“ durch das LKZ „10“ ersetzt.
Alle Änderungen treten am 01.12.2020 in Kraft.
M. LindauerAdministratorInfos aus der Geschäftsstelle vom 17.11.2020 Zur AOK Niedersachsen:
Absetzungen, Präqualifizierung und QM
von der AOK Niedersachsen haben wir den Hinweis erhalten, dass bei bestimmten Absetzungsgründen (zum Beispiel bei unvollständigen Unterlagen) die rechnungsbegründenden Unterlagen ausgedruckt als Image mit dem Brief der AOK zurückgeschickt werden, sodass die Originale nicht mehr erneut eingereicht werden müssen. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Anlage.
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass Sie darauf achten, dass Sie im Besitz einer gültigen Präqualifizierung sind. Dies gilt umso mehr, wenn Ihr Anbieter nicht mehr die nötige Akkreditierung hat. Ebenso benötigen Sie ein Qualitätsmanagement (QM). Sollte ein QM nicht vorliegen, sind Sie nicht zulassungsfähig.
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M. LindauerAdministratorProtokollnotiz zur MPBetreibVO im Barmer OT 1-Vertrag
Für den sog. OT 1-Vertrag wurde die als Anlge 1 angehängte Protokollnotiz zur Umsetzung der Anforderungen der MPBetreibVO mit der Barmer abgeschlossen.
Im neuen OT-Vertrag finden sich die entsprechenden Regelungen in § 9 des Rahmenvertrages.
Für beide Verträge hat die Barmer freundlicherweise die ebenfalls als Anlage 2 beigefügte Übersichtsliste gesandt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nur diejenigen Produktgruppen aufgeführt, bei denen Sie besondere Anforderungen aus der MPBetreibVO erfüllen müssen.
Bitte beachten, falls die dort genannten Hilfsmittel abgeben werden.
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M. LindauerAdministratorÜbergangsvertrag Barmer/Techniker Krankenkasse – Anlage 24 Beinprothetik zum OT-Vertrag
Stand 01.11.2020Attachments:
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M. LindauerAdministratorAbsage der Innunsversammlung am 20.11.2020
Leider macht uns Corona schon wieder einen Strich durch die Rechnung die Innungsversammlung am 20.11.2020 wird abgesagt. Die notwendigen Abstimmungen und die Vorstandswahl werden in einem schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Die angekündigte Vorstellung des Vertragsmanagers durch NRW wird Online durchgeführt (Zoom-Online-Meeting zwei Termine am 23.11.2020). Anmeldung erforderlich.
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